Serviceleistungen für Finanzdienstleister und Finanzanlagenvermittler                           

Vorteile auf einen Blick

unkompliziert | rechtssicher|
übersichtlich | flexibel | 
tagesaktuell | fristgerecht | 
zukunftsorientiert | digital |
wirtschaftlich | nutzbringend |

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Strengere Regularien für Finanzdienstleister und Finanzanlagevermittler

Um die Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung zu erfüllen, sind umfangreiche Unterlagen der jeweiligen Erlaubnis- und Registrierungsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Weisen sie die gesetzlich geforderte fachliche Eignung bis zum Jahresende nicht nach, erlischt ihre Erlaubnis automatisch zum 1. Januar 2015. Wer dann noch Finanzanlagen vermittelt, handelt ordnungswidrig. 

Durch das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts benötigen sogenannte freie – d. h. bank- und haftungsdachunabhängigen – Anlagenberater und -vermittler von Finanzanlagen keine Erlaubnis mehr nach § 34c GewO, sondern nach dem neu geschaffenen § 34f GewO. Derartige Berater und Vermittler nennt das Gesetz „Finanzanlagenvermittler“ (§ 34f Abs. 1 Satz 2 GewO). Diese haben für das Erlangen der Erlaubnis zusätzlich zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse den Nachweis ihrer Sachkunde zu erbringen, soweit sie nicht seit 2006 ununterbrochen als Anlagenvermittler oder Anlagenberater nach § 34c GewO tätig waren (sog. Alte-Hasen-Regelung), in diesen Fällen ist keine Sachkundeprüfung erforderlich. 
Flankiert wird die neue Erlaubnis von umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, die den Finanzanlagenvermittlern durch eine Verordnung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung – FinVermV) für ihre Tätigkeiten auferlegt wurden. Zudem haben Finanzanlagenvermittler die Einhaltung der Pflichten jährlich, auf eigene Kosten, prüfen zu lassen und das Ergebnis dieser Prüfung der Erlaubnisbehörde vorzulegen. Bisher haben viele Finanzanlagenvermittler nur eine befristete Erlaubnis nach § 34f GewO. 

DWAZ berät und prüft

Die Beratung und Prüfung von mittelständischen Finanzdienstleistern (FDL) und Finanzanlagenvermittlern (FAV) ist eine der Kernkompetenzen der DWAZ. Profitieren Sie von unserem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsservice. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie an. Wir beraten Sie gern.

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