Serviceleistungen für Finanzdienstleister und Finanzanlagenvermittler                           

Vorteile auf einen Blick

unkompliziert | rechtssicher|
übersichtlich | flexibel | 
tagesaktuell | fristgerecht | 
zukunftsorientiert | digital |
wirtschaftlich | nutzbringend |

Nutzen Sie unsere Serviceleistungen. 
Wir begleiten Sie gern dabei.

Serviceleistungen für mittelständische Finanzdienstleister (FDL) und Finanzanlagevermittler (FAV) im Überblick:


Beratung oder Prüfung von Vermögensverwaltern (Privatkundengeschäft) und Fondsverwaltern (Asset Management), insbesondere Interne Revision, Compliance (MaComp), Geldwäsche, Risikomanagement (MaRisk)
Vermögens- und Fondsverwalter haben im Tagesgeschäft umfassende aufsichtsrechtliche Vorschriften zu beachten. 
Mit unserem 
Beratungs- oder Prüfungsleistungen unterstützen wir Sie in sämtlichen Angelegenheiten!

Unterstützung bei Umsetzung MIFID-Reform
Durch die anstehende MIFID-Reform werden die bestehenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften nochmals verschärft.
Hierauf müssen 
Sie sich bereits jetzt vorbereiten, wir helfen Ihnen!

Erstellung oder Prüfung der Jahresabschlüsse von FDL unter Beachtung von KWG und besonderer HGB-Vorschriften


An die Jahresabschlüsse und das Rechnungswesen von FDL werden verschärfte aufsichtsrechtliche Anforderungen gestellt, die BaFin 
und die Bundesbank prüfen jeden Jahresabschluss jeden Jahres, hier gilt es unbedingt Fehler zu vermeiden.
Als spezialisierte 
Wirtschaftsprüfer gehört die Erstellung oder Prüfung dieser besonderen Jahresabschlüsse zu unseren Kernkompetenzen!

Prüfung oder Beratung von FAV gemäß § 34f GewO, FinVermV



Die MaBV und § 34c GewO sahen früher nur eine überschaubare Regulierung für freie Anlageberater vor. Durch die Neureglungen in 
§ 34f GewO und die FinVermV hat sich dies grundlegend geändert, FAV haben inzwischen weitreichende aufsichtsrechtliche
Vorgaben, angelehnt an die Vorschriften des WpHG, zu beachten. 

Profitieren Sie von unserer Prüfungserfahrung oder lassen Sie sich von 
uns umfassend beraten!

Prüfung oder Beratung gemäß MaBV

Für Makler und Bauträger ist die MaBV und § 34c GewO weiterhin anzuwenden.
Nutzen Sie unser Know-How!

Vertretung gegenüber BaFin und Bundesbank



Die Aufsichtsbehörden BaFin und Bundesbank überprüfen Ihre Tätigkeit fortlaufend, hier ist professionelle und fachgerechte 
Kommunikation erforderlich. 

Dies erledigen wir für Sie!

Prüfung oder Beratung von FDL gemäß § 36 WpHG


Finanzdienstleister die auch Wertpapierdienstleister sind, müssen die Einhaltung der umfassenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften des WpHG jedes Jahr gesondert durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
Wir beraten Sie i.S.d. WpHG umfassend oder gewährleisten Ihnen eine 
hochwertige und für Sie nutzbringende Prüfung!

Gern erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Vorgehensweise.

Beratung unter:
0561 3166-200

Informationen
anfordern:

(kostenlos und unverbindlich)